Freizeitanlage Forsthaus Ägerten
Details
Dank seiner Lage ist die Freizeitanlage Forsthaus Ägerten vom Frühling bis in den Herbst ein beliebter Treffpunkt für gesellige Anlässe von Familien, Vereinen, Schulen, Jahrgängertreffen, usw.
- Baujahr: 1966
- Kein Stromanschluss
- Kein Wasser
- Keine Sanitäranlagen
- Verwendung:
- In den ersten 9 Jahren als Forstmagazin
- Seit 1992 Bestandteil der Freizeitanlage mit Feuerstellen
- Benützung: Siehe Seite Reglemente oder auf dieser Seite weiter unten
- Weiter sind die Vorgaben gemäss Amt für Jagd, Wald und Fischerei zu befolgen, insbesondere das "Merkblatt Veranstaltungen im Wald".
Reservationen
Gerne nehmen wir Ihre Reservationsanfrage mittels nachfolgendem Kontaktformular entgegen. Wir melden uns innert Tagesfrist bei ihnen.
Bitte prüfen Sie vor der Anfrage, ob der Termin noch frei ist im Belegungsplan.
Beachten Sie bitte ebenfalls, dass das Benützungsreglement strikte einzuhalten ist.
Verfügbarkeit / Belegungsplan
Die Verfügbarkeit (der Belegungsplan) des Forsthaus Ägerten kann unter folgendem Link / QR-Code eingesehen werden
Kontaktformular
Karte
So finden Sie das Forsthaus Ägerten am Grubenweg.
Benützungsreglement Freizeitanlage Forsthaus Ägerten
Zweck
Dieses Reglement bezweckt die geordnete Benützung der Freizeitanlage beim Forsthaus Ägerten Neuendorf
Benützung
Die Freizeitanlage kann benützt werden für gesellige Anlässe von Familien, Vereinen, Schulen, Jahrgängertreffen, usw.
Reservationsgesuch
Die Reservation der Freizeitanlage muss im Voraus im Formular auf dieser Seite angemeldet werden. Bei Rückfragen:
Bernhard Wyss
Chäsiweg 49
4623 Neuendorf
Mobile: 079 502 60 31
Reservationszusage
Die Reservationsbestätigung der Freizeitanlage erfolgt in jedem Falle schriftlich und wird im Anschlagkasten beim Forsthaus publiziert (auch digital).
Rekurs
Gegen einen abschlägigen Entscheid kann rekurriert werden bei:
Herr Pascal Heim
Präsident Bürgergemeinde Neuendorf
Widenfeldweg 1
4623 Neuendorf
Telefon: 062 398 04 74
pascal.heim@bg-neuendorf.ch
Spontane Benützung
Eine spontane, unangemeldete Benützung der Freizeitanlage durch Spaziergänger oder Radfahrer ist möglich.
Reservierte Anlässe haben jedoch Vorrang!
Gebühr
Für auswärtige Benützer wird eine Benützungsgebühr von CHF 30.00 erhoben. Der Betrag ist bei der Anmeldung in Bar an die Aufsichtsperson oder per zugestelltem Einzahlungsschein zu entrichten.
Überwachung
Die Freizeitanlage wird polizeilich überwacht. Allfälligen Weisungen der Ordnungspersonen (Polizei, Funktionäre der Bürgergemeinde, Forstpersonal, Vertreter der Jagdgesellschaft) ist umgehend Folge zu leisten.
Zuwiderhandlung
Nichteinhalten der Weisungen kann eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch, Art. 186 StGB, zur Folge haben.
Verhalten
Für sämtliche Benützerinnen und Benützer gelten folgende Verhaltensregeln:
- Die Freizeitanlage ist schonend zu benützen.
- An Gebäude + Einrichtungen dürfen keine Löcher gebohrt oder Nägel eingeschlagen werden.
- Das Abspielen von Musik aus Lautsprecheranlagen ist verboten.
- Beim Verlassen des Platzes darf kein offenes Feuer mehr brennen. Bei Wind muss die Glut vollständig ausgelöscht werden.
- Bitte achten Sie auf eventuelle Feuerungsverbote bezüglich Waldbrandgefahr.
- Platz und Waldumgebung sind sauber zu hinterlassen.
- Abfälle sind mitzunehmen und ordnungsgerecht zu entsorgen.
- Bei Benützung ab 50 Personen sowie einer Benützungsdauer ab 8 Stunden muss eine mobile Toilettenanlage installiert werden. Diese ist unmittelbar nach dem Anlass abzutransportieren.
Haftung
Für allfällige Schäden an Gebäude und Einrichtungen haftet der Benützer.
Folgekosten
Anfallende Kosten für das Aufräumen oder für Schadenbehebung gehen zu Lasten der Benützer.
Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, diese Freizeitanlage als Ort der Begegnung mit Mensch und Tier sauber und ruhig zu halten.
Neuendorf, 1. September 2021, Der Bürgerrat