Freizeitanlage Forsthaus Ägerten

Forsthaus Ägerten Neuendorf

Details

Dank seiner Lage ist die Freizeitanlage Forsthaus Ägerten vom Frühling bis in den Herbst ein beliebter Treffpunkt für gesellige Anlässe von Familien, Vereinen, Schulen, Jahrgängertreffen, usw.

Reservationen

Gerne nehmen wir Ihre Reservationsanfrage per Mail (bernhard.wyss@bg-neuendorf.ch) oder folgendem Kontaktformular entgegen.

Hr. Bernhard Wyss wird sich danach unmittelbar bei Ihnen melden.

Bitte prüfen Sie vor der Anfrage, ob der Termin noch frei ist im Belegungsplan.

Beachten Sie bitte ebenfalls, dass das Benützungsreglement strikte einzuhalten ist.

Verfügbarkeit / Belegungsplan

Die Verfügbarkeit (der Belegungsplan) des Forsthaus Ägerten kann unter folgendem Link / QR-Code eingesehen werden:

Belegungsplan Forsthaus Ägerten

QR-Code_BGNReservationen_ReadOnly

 

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    Karte

    So finden Sie das Forsthaus Ägerten am Grubenweg.

     

    Fotos

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    finden Sie in unserer Fotogalerie:

    Benützungsreglement Freizeitanlage Forsthaus Ägerten

    Zweck

    Dieses Reglement bezweckt die geordnete Benützung der Freizeitanlage beim Forsthaus Ägerten Neuendorf

    Benützung

    Die Freizeitanlage kann benützt werden für gesellige Anlässe von Familien, Vereinen, Schulen, Jahrgängertreffen, usw.

    Reservationsgesuch

    Die Reservation der Freizeitanlage muss im Voraus bei nachfolgend aufgeführter Aufsichtsperson angemeldet werden:
    Bernhard Wyss
    Chäsiweg 49
    4623 Neuendorf
    Mobile:  079 502 60 31
    E-Mail:  bernhard.wyss@bg-neuendorf.ch

    Reservationszusage

    Die Reservationsbestätigung der Freizeitanlage erfolgt in jedem Falle schriftlich und wird im Anschlagkasten beim Forsthaus publiziert (auch digital).

    Rekurs

    Gegen einen abschlägigen Entscheid kann rekurriert werden bei:
    Herr Pascal Heim
    Präsident Bürgergemeinde Neuendorf
    Widenfeldweg 1
    4623 Neuendorf
    Telefon: 062 398 04 74
    pascal.heim@bg-neuendorf.ch

    Spontane Benützung

    Eine spontane, unangemeldete Benützung der Freizeitanlage durch Spaziergänger oder Radfahrer ist möglich.
    Reservierte Anlässe haben jedoch Vorrang!

    Gebühr

    Für auswärtige Benützer wird eine Benützungsgebühr von CHF 30.00 erhoben. Der Betrag ist bei der Anmeldung in Bar an die Aufsichtsperson oder per zugestelltem Einzahlungsschein zu entrichten.

    Überwachung

    Die Freizeitanlage wird polizeilich überwacht. Allfälligen Weisungen der Ordnungspersonen (Polizei, Funktionäre der Bürgergemeinde, Forstpersonal, Vertreter der Jagdgesellschaft) ist umgehend Folge zu leisten.

    Zuwiderhandlung

    Nichteinhalten der Weisungen kann eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch, Art. 186 StGB, zur Folge haben.

    Verhalten

    Für sämtliche Benützerinnen und Benützer gelten folgende Verhaltensregeln:

    • Die Freizeitanlage ist schonend zu benützen.
    • An Gebäude + Einrichtungen dürfen keine Löcher gebohrt oder Nägel eingeschlagen werden.
    • Das Abspielen von Musik aus Lautsprecheranlagen ist verboten.
    • Beim Verlassen des Platzes darf kein offenes Feuer mehr brennen. Bei Wind muss die Glut vollständig ausgelöscht werden.
    • Bitte achten Sie auf eventuelle Feuerungsverbote bezüglich Waldbrandgefahr.
    • Platz und Waldumgebung sind sauber zu hinterlassen.
    • Abfälle sind mitzunehmen und ordnungsgerecht zu entsorgen.
    • Bei Benützung ab 50 Personen sowie einer Benützungsdauer ab 8 Stunden muss eine mobile Toilettenanlage installiert werden. Diese ist unmittelbar nach dem Anlass abzutransportieren.

    Haftung

    Für allfällige Schäden an Gebäude und Einrichtungen haftet der Benützer.

    Folgekosten

    Anfallende Kosten für das Aufräumen oder für Schadenbehebung gehen zu Lasten der Benützer.

    Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, diese Freizeitanlage als Ort der Begegnung mit Mensch und Tier sauber und ruhig zu halten.

    Neuendorf, 1. September 2021, Der Bürgerrat